Siedler über Patientenverfügung informiert

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung

Sehr gut besucht war ein interessanter Vortrag von Rechtsanwältin Brigitte Schießl aus Schwarzenfeld zum Thema „Patientenverfügung“. Dazu hatte die Siedlergemeinschaft Ensdorf ins Vereinslokal Gasthaus Dietz eingeladen.

Die kompetente Referentin beantwortete alle Fragen der Zuhörer und erklärte die gesetzlichen Neuerungen bezüglich Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung. Bei der Betreuungsvollmacht werden vor allem Bereiche des täglichen Lebens wie Bankgeschäfte, Einkauf usw., aber auch etwa die Unterbringung, durch eine zwingend schriftliche Vollmacht einer oder mehreren Personen des Vertrauens übertragen. Die Vollmacht gibt weit reichende Befugnisse, kann sehr detailliert und auch auf einzelne Bereiche begrenzt werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, gilt aber ohne einen solchen für dauernd. Vermieden werden kann damit auch die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen. „Jeder kann durch Unfall oder Krankheit schnell in die Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Deshalb sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken darüber machen“, betonte Rechtsanwältin Schießl.

Dies gilt vor allem auch für die so genannte Patientenverfügung, bei der es in erster Linie um medizinische Belange geht, um Maßnahmen, die im Falle des Falles durchgeführt werden sollen oder nicht. Neu ist dabei, dass sich künftig die Ärzte rechtlich gesichert an eine solche Verfügung halten müssen. „Jeder muss sich aber selbst Gedanken darüber machen, seinen Willen klar und möglichst deutlich definieren.“ Rechtsanwältin Schießl empfahl als Hilfe zwar Vordrucke. Diese sollten aber unbedingt nach Besprechung mit dem Hausarzt auf die persönlichen Belange konkretisiert, genau formuliert und ergänzt werden. Empfehlenswert ist, die Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu erneuern, gesetzlich ist dies allerdings nicht vorgeschrieben. Ein „Verfallsdatum“ gibt es nicht.