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Kommunale Jugendarbeit: Jugendschutz-Vorgaben bei Festen

| Gemeinde Ensdorf | Gemeinde

Die unzähligen Festveranstaltungen in der Region und nicht zuletzt die rege Kirwakultur machen unseren Landkreis lebendig und zeigen die große Vielfalt. Im Vorfeld und auch währenddessen gibt es Einiges zu beachten. Vieles davon ist nicht zuletzt in Genehmigungen durch die Kommune fixiert.

Wir haben uns mit den Fachkräften aus den Gemeindeverwaltungen auf ein regional einheitliches Vorgehen verständigt. Damit kommen wir einem verwaltungsmäßigen Vollzug bei der gaststättenrechtlichen Genehmigung nach, der künftig im gesamten Landkreis gleichermaßen gehandhabt werden soll. Der Vollzug des Jugendschutzgesetzes gelingt nur, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gewerbetreibende und Festveranstaltende sind hierbei mit zu berücksichtigen. Wir haben Ihnen daher eine Arbeitshilfe mit allen relevanten Informationen zusammengestellt.

Für die Festveranstaltenden wurde das bisherige Angebot zur Information über geltende Jugendschutzbestimmungen ausgebaut. Neben den beiden Präsenzveranstaltungen im Landkreis und der Stadt wird es zudem eine Online-Schulung geben. Damit kommen wir dem Bedarf nach Flexibilität und freier Zeiteinteilung nach. 

Link zu den Informationen: https://www.kreis-as.de/Gesundheit-Verbraucherschutz/Gesundheit/Pr%C3%A4vention-und-Jugendschutz/Jugendschutz/

Link zur Online-Schulung: https://www.landkreis-as.de/judendschutz. Das für die Genehmigung der Veranstaltung notwendige Zertifikat kann somit ab sofort durch Festveranstaltende erworben und sollte entsprechend vorgezeigt werden.