Gemeinderatssitzung im Oktober
| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung
Dies soll in drei, evtl. vier Bauphasen geschehen. Phase 1 (Katzenquarantäne, Heizzentrale, Umkleideraum und Toiletten) soll noch heuer begonnen werden soll. Dafür sind Kosten in Höhe von 342000 Euro veranschlagt. Sie umfasst die dringendsten Maßnahmen –die Beseitigung eines Hygienebrennpunktes und die sofortige Verbesserung der Energienutzung zur Reduzierung der Unterhaltskosten. Schmaußer berichtete über 8000 bis 1000 Euro Energiekosten und bis zu 93000 Euro jährlich an Tierarztkosten wobei diese zu rund 80 Prozent auf Katzen entfallen. Allein im vergangenen Jahr hatte man 475 Tierfunde zu betreuen (95 Hunde, 343 Katzen und 37 Kleintiere. Hinzu kamen Abgabetiere und Pensionstiere.
In Bauphase 2 (Hundetrakt A) sollen dann für 450000 Euro die Hundebedingungen für einen Teil des Hundebesatzes maßgeblich verbessert, in Phase 3 (Zentrale Funktionen, Versorgung, Wäsche, Verwaltung) für 443000 Euro eine bessere Raumorganisation und die eindeutige Trennung der verschiedenen Funktionen „Tierversorgung – Hygiene Arbeitsbedingungen erreicht werden. In der offenen Bauphase 4 geht es dann um die bislang ungenannten Bereiche Katzenhaus, Hundetrakt B und C, in Abhängigkeit des Bedarfes und der finanziellen Möglichkeiten in flexiblen Modulen. „Mit diesen Bauphasen werden zum einen wirtschaftlich vertretbare Abschnitte erreicht und zum anderen folgen sie einer Priorisierung der gravierenden Mängel und ermöglichen das Freisetzen von Eigenkapital (50000 Euro) zur Finanzierung weiterer Abschnitte“, so der Vorsitzende des Tierschutzvereins.
Nach relativ kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Antrag des Tierschutzvereines auf einen Baukostenzuschuss für die Erweiterung und Renovierung des Tierschutzheimes für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 2,00 Euro je Einwohner zu. Zwei Gemeinderäte sprachen sich dagegen aus.
Dem Bauantrag von Richard und Claudia Schmid, Ensdorfer Straße 5 in Thanheim auf Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Nutzgebäude und Nutzungsänderung von Milchkuhhaltung zur Gockelmast ohne Schlachtung wurde nach Prüfung der immissionsrechtlichen Fragen das gemeindliche Einvernehmen bei drei Gegenstimmen erteilt. Im Jahr 2009 wurde diese noch abgelehnt. Nun lagen aber andere Planungen vor: Statt 40000 Gockel dürfen nunmehr „höchstens 24500 Tiere mit einem Gewicht von maximal 1,75 Kilogramm gehalten, die Türen geschlossen und der Stall nach jeder Ausstallung entmistet, und der Mist in einer allseitig dicht geschlossenen Mistlagerstätte, die im Osten des Stallesangelegt werden muss, gelagert werden. Im Hähnchenmaststall ist außerdem eine Lüftungsanlage mit insgesamt acht Abluftventilatoren mit einer Luftförderleistung von 206400 Kubikmetern und die Abluft über die acht Außenkamine zentral an der östlichen Giebelseite senkrecht nach oben geführt werden. Diese Abluft wird in höhere Luftschichten verteilt, um geringe Geruchskonzentrationen zu erreichen. Da in diesem Bereich die Winde hauptsächlich aus westlichen und östlichen Richtungen wehen und die drei Immissionsorte überwiegend außerhalb dieser Windrichtungen und so durch die Stallabluft nicht unmittelbar belastet sind, ist eine geringfügige Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes noch zulässig“, hatte das Landratsamt Amberg-Sulzbach hinsichtlich des Immissionsschutzes Stellung genommen. Die Gemeinde Ensdorf betont in ihrem gemeindlichen Einvernehmen: „Die vom Landratsamt erstellten Auflagen sind verbindlich einzuhalten.“
Gegen die Anhörung der Gemeinde Hohenburg für die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Sondergebiet Urnenwald (SO)“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Hohenburg“ in diesem Bereich erhebt die Gemeinde Ensdorf keine Einwendungen.
Bereits im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat wegen der immer häufiger auftretenden Schadensereignisse grundsätzlich einer Elementarversicherung für die gemeindlichen Gebäude zugestimmt. Am Donnerstagabend nun erfolgte der endgültige Beschluss.
Die Elementarversicherung leistet Entschädigungen für Überschwemmung (auch Starkregenereignisse) und Rückstauschäden (optimal), Erdrutsch und Erdfall, Schneedruck und Lawinen und sogar bei Erdbeben oder Vulkanausbruch. Der Beitrag zur Elementarversicherung ist abhängig von der dem Versicherungsgrundstück zugeordneten Elementar-Gefährdungsklasse sowie der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Gebäudeversicherung hingegen sind lediglich das Gebäude und fest mit dem Gebäude verbundenem Gegenstände versichert. Nicht hingegen der Hausrat wie Teppiche, Schränke, Möbel, Kleidung, elektronische Geräte etc. Dafür ist eine eigenständige Hausratsversicherung mit Elementardeckung notwendig.
Der Ensdorfer Gemeinderat beschloss knapp mit sieben gegen sechs Stimmen eine solche mit einer Gesamtversicherungssumme von gut 16 Millionen Euro für die Gebäude (Rathaus, Schule, Feuerwehrgerätehäuser, Kirche Uschlberg, Leichenhaus, Stephansturm usw.) und über fast 1,5 Millionen Euro für den Inhalt der Gebäude zu einem Gesamtbruttojahresbeitrag von 3257,87 Euro.
Die SPD-Fraktion hatte Antrag gestellt, dass die Gemeinde die Sicherstellung von Aufsichtspersonal für die Schulbushaltestelle „Am Klostertor“ sorgen soll. Hier ist die Haltestelle für die Grundschüler, die in Rieden die Schule besuchen. SPD-Fraktionssprecher Werner Scharl wies in seiner Erläuterung zum Antrag nochmals darauf hin, dass diese sehr gefährlich sei. „Kinder spielen und toben nun mal in der Wartezeit auf den Bus. Vor allem von Rieden kommend ist die Haltestelle nach der Kurve erst sehr spät zu erkennen. Dazu komme der Begegnungsverkehr, vor allem um 7.45 Uhr.“ Gemeinderat Oliver Schwendner meinte, die Haltestelle sei „völlig fehl am Platz“. Ohne Einigung über Aufsichtspersonal beantragte er die Auflösung der Bushaltestelle und die Rückverlegung zur Schule in Ensdorf. Dem widersprach 2. Bürgermeister Karl Roppert. „Eine Auflösung ist nicht relevant“, betonte er. Er schlug eine Beschilderung mit „Vorsicht Kinder“ auch beim Kindergarten und zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zum Altersheim vor. Zudem sollten Eltern zur Sicherung gewonnen werden. Damit konnte sich auch die SPD-Fraktion anfreunden. Scharl will aber zusätzlich eine „fest Aufsichtsperson“. CSU-Fraktionsvorsitzender Johann Bösl gab zu bedenken, dass Eltern mit gleichem Recht dies dann auch für Thanheim fordern könnten. Auch in Wolfsbach gebe es keine gemeindliche Aufsichtsperson. Bürgermeister Markus Dollacker verteidigte die Schulbushaltestelle am Kloster. Die Fläche sei ausreichend. Außerdem biete sie bei Regen die Unterstellmöglichkeit im Torbogen. Er regte eine „Elternaufsicht auf freiwilliger Basis“ an.
Schließlich einigte sich der Gemeinderat das Thema zu vertagen, bis mit der Polizei abgeklärt ist, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich ist.
Gegen den Antrag des Bundes Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Amberg-Sulzbach, auf Beitritt zum „Bündnis Zivilcourage – für einen gentechnikfreien Landkreis Amberg-Sulzbach“ stimmte nur ein Gemeinderatsmitglied. Die Gemeinde verpflichtet sich damit u. a., dass die Gemeinde ihre Flächen gentechnikfrei bewirtschaftet, andere bei Wiederverpachtung oder Verlängerung die Pächter zum gentechnikfreien Anbau verpflichtet und an die Landwirte appelliert, freiwillig gentechnikfreien Anbau zu betreiben, auch Vereine und Gastronomen zu animieren, nur gentechnikfreie Produkte anzubieten.
Abschließend informierte Bürgermeister Dollacker, dass die Asphaltierungsarbeiten in der Waldhausstraße in Wolfsbach für rund 14000 Euro vergeben worden sind. Gemeinderat Johann Eichenseer regte an, den Graben in der Waldhausstraße noch heuer zu säubern und gegebenenfalls zu verrohren. Gemeinderätin Renate Kastl erinnerte daran, für das große Kreuz, das früher im Sitzungssaal hing, einen würdigen Platz zu suchen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.