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Finanzamt: Änderungen am Grundbesitz melden

| Gemeinde Ensdorf | Gemeinde

Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden.

Weitere Informationen siehe Anhang.