Bekanntmachung: Wasserrecht
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Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat den Plan für das im Betreff genannte Vorhaben mit Bescheid vom 13.12.2017 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgestellt. Außerdem wurde eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser und die gedrosselte Weiterleitung im Espangraben erteilt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses, der gehobenen wasserrecht-lichen Erlaubnis und des festgestellten Plans liegt in der Zeit vom 27.12.2017 bis zum 26.01.2018 im Rathaus in Ensdorf, während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Auslegefrist gilt der Bescheid gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 HS 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Ensdorf, 21.12.2017
Markus Dollacker
1. Bürgermeister