Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Bekanntmachung: Satzung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen

| Gemeinde Ensdorf | Gemeinde

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf

Der Gemeinderat Ensdorf hat aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung mit Beschluss vom 26.11.2020 die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf beschlossen.

Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Jedermann kann die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf im Rathaus Ensdorf, Hauptstr. 4, Ensdorf während der Öffnungszeiten einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis: Die Satzung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ensdorf unter der Rubrik Politik & Verwaltung - Satzungen eingesehen werden.

Ensdorf, 14.12.2020

Hans Ram
1. Bürgermeister


Entgeltsatzung zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf

Der Gemeinderat Ensdorf hat aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung mit Beschluss vom 26.11.2020 die Entgeltsatzung zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf beschlossen.

Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Jedermann kann die Entgeltsatzung zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ensdorf im Rathaus Ensdorf, Hauptstr. 4, Ensdorf während der Öffnungszeiten einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis: Die Satzung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ensdorf unter der Rubrik Politik & Verwaltung - Satzungen eingesehen werden.

Ensdorf, 14.12.2020

Hans Ram
1. Bürgermeister