Bekanntmachung: Bodenrichtwerte 2016

| Gemeinde

Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 für die Gemeinde Ensdorf

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat in der Sitzung am 13.06.2017 gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für den Landkreis Amberg-Sulzbach zum 31.12.2016 ermittelt. Der Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ensdorf liegt in der Zeit vom 10.07.2017 bis 10.08.2017 im Rathaus Ensdorf, Einwohnermeldeamt, kostenlos zur Einsichtnahme auf.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landratsamt Amberg-Sulzbach, Zimmer Nr. 526 A (Tel. 09621/39-355, 39-520 oder 39-354) oder per E-Mail: gutachterausschuss (at) amberg-sulzbach (dot) de

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass Auskünfte zu den Bodenrichtwerten gebührenpflichtig sind.