Baumschnitt an der Kreisstraße
| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung
Auf Nachfrage der MZ gab das Landratsamt schriftlich folgende Stellungnahme: „Im Straßenrecht wird vom so genannten Lichtraumprofil gesprochen; dieses ist in einem Bereich von der Straßenkante bis 1,50 Meter außerhalb und 4,50 Meter Höhe zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum frei zu halten. Die Pflicht zum Ausschneiden des Luftraums über den Straßen folgt daraus, dass nach § 32 Abs. 2 der StVZO im Straßenverkehr Fahrzeuge bis zu 4 Meter Höhe zugelassen sind und diesen Fahrzeugen folglich ein gefahrloses Befahren der Straße ermöglicht werden muss. Zudem sind in den jeweiligen Einmündungsbereichen von Straßen und Wegen in die Kreisstraßen Sichtfelder über das Lichtraumprofil hinaus von Bewuchs freizuhalten. Um letztendlich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Kreisstraße AS 22 wie auch auf anderen Kreisstraßen aufrechtzuerhalten, schnitten Mitarbeiter des Bauhofs in den vergangenen Tagen zwischen Ipflheim und Götzenöd entlang der AS 22 einige Bäume bzw. Sträucher zurück.“