Bekanntmachung: Besetzung des Jugendhilfeausschusses

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Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach für die Amtszeit 2020 – 2026

Nach der Wahl des Kreistages ist der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach neu zu bilden.

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 12 beratenden Mitgliedern und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, einschl. des Vorsitzenden.

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Kreistag aus der Mitte des Kreistages und der eingegangenen Vorschläge gewählt. Die Bewerber sollen in der Jugendarbeit erfahren sein.

Wählbar sind Personen, die ihren Wohnort, Dienstort oder Arbeitsplatz im Landkreis Amberg-Sulzbach haben.

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir, sich um die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss zu bewerben.

Bewerben soll sich nur, wer zur aktiven Mitarbeit bereit und befähigt ist; die vorhandene Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe ist anzugeben.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach, Tel. 09621 39565.

Bewerbungen können bis spätestens 17. April 2020 bei der Gemeinde Ensdorf eingereicht werden.

GEMEINDE ENSDORF