Gemeinderatssitzung im Mai 2019 II

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung, Gemeinde

Nach längerer Diskussion beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend den Ankauf eines Frontmähers für die Wasserversorgung Ensdorf für die Grundstückspflege. Man entschied sich schließlich einstimmig für einen allradangetriebenen ISEKI. Der Auftrag ging an die Firma Motorgerätehaus GmbH & Co. KG in Amberg als günstigst bietende unter fünf Angeboten für 2532,78 Euro.

Zuvor hatte Gregor Strehl vom beauftragten Ingenieur-Büro IK-T Mansdorfer und Hecht aus Regensburg den konform zu den Vorgaben der Bundesförderung zum Breitbandausbau für die Gemeinde Ensdorf erstellten FTTH-Masterplan vorgestellt. „Sie haben eine sehr gute Ausgangsbasis“, erklärte er den Gemeinderäten. „Zukünftig soll aber jedes der 824 Gebäude der Gemeinde die Möglichkeit eines Anschlusse mit der Zukunftstechnologie Glasfaser erhalten.“ Dazu diene der Masterplan, dessen Gesamtkonzept mit der Gemeinde abgesprochen sei. „Ziel ist ein flächendeckendes homogenes Glasfasernetz, und der Masterplan ist das Basiskonzept zum Ausnutzen aller Möglichkeiten für eine durchgehende unabhängige Datenübertragung.“ Sehr detailliert und präzise zeigt der Masterplan die künftigen Leitungen auf, so dass schon jetzt bei Tiefbaumaßnahmen die entsprechenden Leerrohre mit verlegt werden können, was Synergieeffekte und damit Kosteneinsparungen ermöglicht. 

Ohne Einwände wurde den Bauanträgen von Matthias Ehebauer auf Nutzungsänderung von einem landwirtschaftlichen Betrieb auf einen Metallbetrieb auf Flurnummer 67 der Gemarkung Wolfsbach (Von-Holler-Straße 1) und von Volker Beer auf Neubau einer Karosseriewerkstatt auf Flurnummer 425 der Gemarkung Ensdorf (Hauptstraße 40) vom Gemeinderat zugestimmt.

Auch die Bauvoranfragen von Karin und Rolf Peuker, den Betreibern des Dorfladens „Zum Kellner“ auf Errichtung eines privaten Wohnhauses und die Erneuerung der Garagen auf Flurnummer 3 und 4 der Gemarkung Ensdorf (Hauptstraße 22) sowie auf Nutzungsänderung für das bestehende Gebäude auf Gaststätte mit Pension, Anbau von Toiletten und im Außenbereich die Nutzung für eine Freiflächenschankgenehmigung beschied der Gemeinderat einstimmig positiv. Zwar werden öffentliche Schutzgebiete tangiert (Landschaftsschutzgebiet) und die Bauvorhaben liegen im Gebiet der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ aus dem Jahr 1990 (Sanierungssatzung). Doch aus den vorbereitenden Untersuchungen geht hervor, „dass dieser Bereich durchaus schonend baulich genutzt werden kann“ und sehen einen „Bestandschutz und auch Anbaumöglichkeiten“ vor.