Gemeinderatssitzung im Mai 2018

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung, Gemeinde

Zunächst gedachte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag in einer Schweigeminute des verstorbenen ehemaligen Gemeinderats Emil Schmidt, der 1996 drei Perioden Gemeinderat war.

Einmütig stimmte der Gemeinderat dann den Bauanträgen von Carmen und Georg Jobst auf Neubau einer Garage in der Dr.-Pils-Straße 30 in Ensdorf. von Jochen Lehr auf Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garagen am Eggenbergweg 7 in Ensdorf, Thomas und Beatrice Mangold auf Neubau eines Einfamilienhauses (Ersatzbau) in Hirschwald 10 sowie  Susanne und Holger Buhl auf Anbau von Wohnräumen an das bestehende in der Thanheimer Straße 24 in Ensdorf zu.

Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos, Niederlassung Kloster Ensdorf, hatte eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Jugendzeltplatzes auf dem früheren Salersianersportgelände gestellt. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob das Bauvorhaben überhaupt umgesetzt werden kann. Wesentliche Fragen sind Zu- und Abfahrt über den nichtausgebauten Feld- und Waldweg und ob dieser ausreichend für das Bauvorhaben ist. Ferner um Wasser und Abwasser, Stromzuführung sowie Bauten für die Sanitärbereiche. „Die Salesianer hoffen auf LEADER-Förderung. Das Projekt befindet sich aber erst in einer Frühphase der Planung“, erklärte Klosterdirektor Pater Christian Liebenstein den Gemeinderäten. Diese sind alle der Meinung, dass es schön wäre, wenn die Salesianer das machen würden, stehen hinter dem Projekt, das sie positiv sehen. Der einhellige Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage grundsätzlich zu. Über eine jegliche Beteiligung der Gemeinde – falls nötig – ist ein eigener Gemeinderatsbeschluss zu fassen.“

Keine Einwände erhob der Gemeinderat gegen die Anhörung der Stadt Schwandorf auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich des Gewerbegebietes Sitzenhof „Waldfabrik“ sowie des dazugehörenden Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan.

Der untere Pausenhof der Mittelschule und die Zufahrt zu ihm werden saniert. Den Auftrag für die Pflasterarbeiten vergab er an die günstigst bietende Firma Baggerbetrieb Zapf, Ensdorf, zu einem Angebotspreis von 37234,03 Euro, der auch im Rahmen der Kostenschätzung liegt. Ausgeführt werden die Arbeiten während der Sommerferien.

Gemeinderat Hans Ram wollte wissen, weshalb im Wolfsbacher Baugebiet „Vilsblick“ der Spielplatz noch nicht angelegt worden ist. Bürgermeister Markus Dollacker verwies darauf, dass hier in der Planung kein eigener Spielplatz vorgesehen ist. Es bestehe also auch kein Anspruch. Man habe mit dem Kauf eines Grundstückes dort auch keinen bezahlt. Bei einem großen Baum auf der vorgesehenen Freifläche soll nun mit einer Sitzgruppe aufgestellt werden. Bezüglich des Neubaus der Terrasse und des Treppenaufgangs beim DJK-Sportheims erklärte der Bürgermeister: „Heuer geht da nichts mehr!“ Es würden eingabefähige Pläne fehlen, ferner sei die Zuschussabwicklung abzuwarten. Haushaltsmittel seien aber im Finanzplan 2019 vorgesehen.

200 Jahre Selbstverwaltung Gemeinde Ensdorf

Nach der Gemeinderatssitzung am Donnerstag wurde im Fürstensaal in einem Festakt dem 200-jährigen Bestehen der Selbstverwaltung der Gemeinde gedacht. Auf den Tag genau vor 200 Jahren nämlich, dem 17. Mai 1818, wurde mit dem Gemeinde Edikt durch Bayerns König Max I. Joseph der Gemeinde Ensdorf das Kommunalrecht verordnet. Dies war für Bürgermeister Markus  Dollacker Anlass für einen Festvortrag 

„Mit dem Gemeindeedikt von 1818 wurde das Gesetz zur Selbstverwaltung der Rural Gemeinden im Königreich Bayern verordnet. Bis heute haben seit dieser Zeit viele Kommunen in Bayern ihr Selbstverwaltungsrecht. Das heißt, bestimmte Aufgaben dürfen von den Bürgern vor Ort, für ihren Ort, unabhängig entschieden und verwaltet werden. Das war zuvor nicht der Fall. Mit dem Edikt wurde ein gewähltes Gremium eingeführt, das sich im Laufe der Zeit zum Gemeinderat entwickelt hat und es wurde ein Ortsvorsteher und ein Kommunal- und Stiftungspfleger eingeführt, aus dem später der bayerische Bürgermeister wurde“, erklärte er.

Es gab drei große Gemeindeedikte in Bayern: 1808 Neuordnung der Städte und Märkte. 1818 Neuordnung der Rural Gemeinden. 1834 Überprüfung und Anpassung der Kommunalverfassungen

Am 17. Mai 1818 war es dann soweit mit dem Recht zur Selbstverwaltung in der Gemeinde Ensdorf. Ebenso erhielten die Gemeinden Thanheim und Wolfsbach ihr Selbstverwaltungsrecht. Damit ein wenig der Zeitgeist spürbar wird, zitierte Dollacker aus dem  „Gesetzblatt für das Königreich Baiern“. In diesem wurde am Mittwoch den 20. Mai 1818 verkündet:

Die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend. Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden, König von Baiern. Wir haben in Folge von früherer Einleitungen und insbesondere Unserer Verordnung vom 6. März dieses Jahres über die Verwaltung des Stiftungs- und Kommunal Vermögens beschlossen, in den Städten und Märkten die Magistrate mit einem freyern und erweiterten Wirkungskreise wiederherzustellen, wie auch den Rural Gemeinden eine ihren Verhältnissen angemessene Verfassung und Verwaltung zu geben.

Mit diesem Edikt wurden aber auch alle vorher bestehenden Gesetze und Regelungen außer Kraft gesetzt, die die Städte, Märkte und Gemeinden betrafen. Wenn man die Regelungen des Gemeinde Edikts weiterverfolgt, kommt man zum Act der Kammer des Innern, welches mit der Überschrift „Die Bildung der Gemeinden im Bezirksamts Sprengel Amberg, Amtsgericht Amberg, Vilseck“ beginnt. Hier werden zuerst einmal die Orte aufgezählt und die dazugehörenden Ortsteile, Weiler und Hofstellen. Unter der laufenden Nummer 10 wird die Rural Gemeinde Ensdorf mit den dazugehörenden Orten Ensdorf mit Balkering, Ekenberg, Leidersdorf, Seillohe und Uschlberg aufgeführt. Unter der Nummer 44 Thanheim mit Dornberg, Langenwies, Rannahof, Ruiding und Schwabenhof. Bei der fortlaufenden Nummer 51 Wolfsbach mit Gleicheröd, Götzenöd, Hofstetten und Seidelbrand. „Somit entspricht das jetzige Gemeindegebiet nahezu immer noch den 1818 entstandenen Grenzen. Mit der Gemeindegebietsreform gingen am 1. April 1971 die Gemeinden Wolfsbach und Thanheim in der Gemeinde Ensdorf auf, ebenso ein Teil der Gemeinde Garsdorf (Hirschwald, Ober- und Unterbernstein). Mit Auflösung des gemeindefreien Gebietes Hirschwald wurden am 1. September 2015 die Grenzen nochmals geändert und die Gemeinde Ensdorf ist nun 61,0372 Quadratkilometer groß“, so der Bürgermeister. Im Act der Kammer des Innern werden dann weiterhin die jeweilig bestimmten Gemeindevertreter sowie die je vier Ortsvertreterbenannt für Ensdorf, Thanheim und Wolfsbach benannt. Der Ortsvorsteher und der Kommunal- und Stiftungspfleger gemeinsam entsprechen heute dem Bürgermeister. Die Ortsvorsteher entsprechen den Gemeinderäten.

Die ersten Gemeindevertreter wurden noch nicht vom Volk gewählt sondern wurden aus einem sehr engen Kreis ausgewählt. Jeweils der Ortspfarrer musste die Personen vorschlagen, die einen exzellenten Leumund hatten und diese wurden dann vom zuständigen Kommissär geprüft und von der Kuratel ernannt. „Als Gemeindebürger durfte sich nur der bezeichnen, der Grundbesitzer oder Gewerbetreibender war. Es waren die Bewohner, die Steuern bezahlten, ihren Wohnsitz in der Gemeinde hatten oder wenigstens ein Wohnhaus besaßen. Ausgeschlossen waren die Schutzverwandten d.h. diejenigen, die zwar das Recht der Verehelichung oder das Heimatrecht in der Gemeinde besaßen, aber weder Grundbesitzer noch Gewerbetreibende waren. Der Ortsvorsteher oder Bürgermeister musste Grundbesitzer in der Gemeinde sein und durch diesen Grundbesitz die Ansässigkeit erreicht haben. Bei den Ortsvertretern waren darüber hinaus, die ausgeschlossen die ein Gewerbe hatten das unter besonderer Polizeiaufsicht stand (z.B.: Metzger, Bäcker, Bierbrauer, Wein- und Schankwirte, Cafetiers). Die Wahlperiode wurde bereits damals auf 6 Jahre festgelegt und eine Wiederwahl war möglich. Somit kam es 1823 zu den ersten tatsächlichen Wahlen. Hier durften die Gemeindebürger erstmalig ihre Stimme abgeben. Dabei gab es noch kein Frauenwahlrecht. Aber alle Mitglieder des Gemeindeausschusses waren Beamte der Gemeinde. Dem Gemeindevorsteher fielen besondere Aufgaben zu. Er war Vorsteher des Gemeinwesens, Vorstand der Ortspolizei und Vollzugsorgan der unteren Staatsbehörden. Wenn ein Gemeindevorsteher durch die Kuratel Behörde unterwiesen wurde und mindestens einmal wiedergewählt wurde, dann erhielt er den Titel des rechtskundigen Bürgermeisters. Dem Gemeindeausschuss standen Wahl, Anstellung und Besoldung des Gemeindeschreibers zu, dessen Stelle regelmäßig vom Ortsschullehrer versehen wurde. Ebenfalls die Besetzung der Ortspolizei, die Pflicht ist, erledigte der Gemeindeausschuss.“ Freiwillig hingegen waren die Aufgaben des Gemeindediener, der Dorf- Flur- Wald und oder Nachtwächter. Jedoch haben die letzteren dem Gemeindevorsteher „seinen Weisungen widerspruchslos zu genügen“. 

Die übertragenen Aufgaben waren nach dem Gemeinde Edikt von 1818: Ortspolizei (Organisation und Verwaltung), Vermögensverwaltung der Gemeinde und der Stiftungen, Kontrolle der Wege und Brücken, Feuerlöschwesen und Feuersicherheit, Erhalt der Gemeindegüter, erste Revision der Rechnungen, Heiratsgenehmigungen, Verteilung von Umlagen (Anordnung), Gewerbsgerechtigkeiten, Armenpflege, Volksschule, Kirchenwesen (Kirchenvermögensverwaltung, bis 1834 dann eigenständige Kirchenstiftungen), Protokollierungen, Gerichtsbarkeit (bis Strafen zu einem Gulden und Schadensersatz zu drei Gulden).

Dann ging Bürgermeister Dollacker darauf ein, wie es zum Gemeinde Edikt von 1818 überhaupt gekommen ist, und warum überhaupt eine Neuordnung der Kommunen angestrebt wurde. Außerdem ausführlich auf die Folgen der Säkularisation, speziell auf das Kloster Ensdorf, das 1803 erstes in der Oberpfalz aufgelöst wurde, und dessen katastrophale Folgen auf die Gemeinde Ensdorf. „Der Verlust des Klosters führte in der Gemeinde zur wirtschaftlichen Schieflage und zum Verlust der Finanzkraft. Nötige Investitionen konnten nicht getätigt werden. Der Gemeindeausschuss warf dem Königreich Bayern vor, mit der Säkularisation das Vermögen einkassiert zu haben und die Lasten an die verarmte Gemeinde übergeben zu haben“, so Bürgermeister Dollacker Am 3. Juli 1822 sollte der Konvent Bau versteigert werden, jedoch wurde kein Gebot abgegeben. Die Bezirksregierung beschwerte sich bei der Gemeinde, da sie der Ansicht war, die Gemeinde würde den Bauunterhalt tragen. Es waren aber zwischenzeitlich größere Schäden am Bauwerk entstanden, die nicht beseitigt wurden. In Folge der gescheiterten Versteigerung kam es noch zur Planung für die Ansiedlung einer Alaunfabrik oder einer Irrenanstalt. Es wurden sogar gründliche Planungen und Kalkulationen aufgestellt. Jedoch wurde letztlich alles verworfen. Somit einigte man sich 1852 auf eine großzügige Förderung durch die Bezirksregierung, damit die Gemeinde Ensdorf zwei Schulräume und die Lehrerwohnung sanieren konnte. Erst 1893 wurde die Mädchenschule eingerichtet. Eine wohl endgültige Einigung wurde mit Vertrag vom 16. Januar 1860 erzielt, in dem die Kostenaufteilung und eine Entschädigung der Gemeinde vereinbart wurden. So wurde unter anderem festgelegt, dass das Brennholz für die Heizung der Schule und der Lehrerwohnung der königliche Forst zu liefern habe, aber auch, dass für den Unterhalt der Vilsbrücke die königliche Hofkammer Bayern zuständig ist. Der überwiegende Teil des Klosters blieb im Besitz des Königreich Bayerns. Erst 1920 konnte das Kloster Ensdorf wieder belebt und mit Ordensmitgliedern besiedelt werden. Die Salesianer Don Boscos kamen.

„Von 1817 bis zum ersten Weltkrieg kam es auf den Gemeindegebieten von Ensdorf, Thanheim und Wolfsbach zu keinen Kriegshandlungen. Die Dörfer entwickelten sich langsam und die Einwohnerzahl stieg langsam an. Erst durch die Gleichschaltung in der NS-Zeit und der anschließenden amerikanischen Besatzung wurde die Selbstverwaltung unterbrochen. Die Alliierten erkannten die Vorteile der Selbstverwaltung und mit Gründung des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs in Fürstenfeldbruck wurde auch in den Kommunen das Recht zur Selbstverwaltung wieder in Kraft gesetzt“, beendete Bürgermeister Markus Dollacker seinen Festvortrag.