Jugendschöffen gesucht

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Heuer werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Die Gemeinde Ensdorf sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Ensdorf wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige sind.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Vom Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Nach Möglichkeit sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem aber auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Für das Amt des Jugendschöffen können die Bewerbungen bis 09. März 2018 bei der Gemeinde Ensdorf eingereicht werden. Bewerbungsformulare sind im Rathaus Ensdorf erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls im Rathaus Ensdorf (Tel.
09624/2820 oder E-Mail: gemeinde@ensdorf.de).