Wer möchte Schöffe werden?

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Heuer werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt.

Die Gemeinde Ensdorf sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Ensdorf wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige sind.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Vom Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Schöffenamt bewerben wollen, reichen die Unterlagen für das Schöffenamt in
Erwachsenenstrafsachen bis 31. März 2018 bei der Gemeinde Ensdorf ein. Bewerbungsformulare sind im Rathaus Ensdorf erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls im Rathaus Ensdorf (Tel. 09624/2820 oder E-Mail: gemeinde (at) ensdorf (dot) de).