Gemeinderatssitzung im Mai 2015

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung, Gemeinde

Die am Donnerstag rund vier Stunden dauernde Gemeinderatssitzung begann bereits um 18 Uhr mit einem Ortstermin, wo der Gemeinderat die Anwesen von Josef Richthammer in Seulohe 6 und 11 wegen vorliegender Bauanträge für bereits vorgenommene Baumaßnahmen besichtigte.

Im Einzelnen handelte es sich um ein Hackschnitzel- und ein Gerätelager sowie um einen Änderungsantrag auf Errichtung einer Garage mit Laube und einer Toranlage. Alle Gebäude waren bereits errichtet worden, wobei es sich zum Teil um Grenzbebauungen handelte. Trotz der „schwierigen Lage“, so Bürgermeister Markus Dollacker, und dass die Gebäude ohne vorherige Genehmigungen errichtet worden waren. Nach langer Diskussion und schweren Herzens stimmte der Gemeinderat einstimmig nachträglich den Bauten zu. Nach geltendem Baurecht bleib ihm auch nichts anderes übrig. Allerdings wurde dem Bauherrn auferlegt, dass er die notwendigen Dachentwässerungen auf seinen eigenen Grund erfolgen müssen. Heftig kritisiert wurde, dass die entsprechenden Bauanträge erst nach Bauvollzug eingereicht worden sind. „So geht das nicht!“ war die einhellige Meinung des Gemeinderates.

Ohne Diskussion genehmigte der Gemeinderat auch einstimmig die weiteren Bauanträge von Michael Preißl auf Erweiterung seines Wohnhauses auf Flurnummer 457/2 der Gemarkung Wolfsbach (Burgstallstraße 28), von Maria Kokott auf Neubau einer Doppelgarage mit Lagerräumen und einer Einzelgarage auf Flurnummer 233/8 der Gemarkung Ensdorf (Hanauerweg 10), und von Florian und Mandina Amrhein auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 432/7 der Gemarkung Wolfsbach (Strohbergstraße 6).

Obwohl der Gemeinderat in mehreren Sitzungen und in der Klausur einer Ersatzbeschaffung des LF8 der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf zugestimmt und sich mehrheitlich für ein HLF 20 ausgesprochen hatte, kam es im Gemeinderat am Donnerstag doch wieder zu Differenzen, denn es war noch kein offizieller Beschluss gefasst worden.

Die Kosten für ein solches Fahrzeug liegen je nach Ausstattung zwischen 340000 und 420000 Euro, weshalb eine europaweite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben ist. Um dabei Formfehler zu vermeiden, erachtete die Verwaltung die Einschaltung eines Fachbüros für notwendig und schlug dafür das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR in Heilsbronn vor. Dieses Büro arbeitet bereits mit der Stadt Hirschau zusammen, die ebenfalls die Beschaffung eines HFL 20 plant. Durch die gemeinsame Ausschreibung würde der staatliche Förderbeitrag nicht unwesentlich erhöht.

Doch ein Beschluss über die Anschaffung eines HFL 20 steht im Gemeinderat noch aus. Am Donnerstag wurden wieder erneut Argumente für zwei Löschfahrzeug unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht vorgebracht, die herkömmlichen Führerscheinen gefahren und dadurch Führerscheinkosten für die Gemeinde eingespart werden könnten. Die Lösung von zwei neuen Fahrzeugen wäre nach Bürgermeister Dollacker für die Gemeinde aber die teuerste Lösung. Weiter gelte es den demografischen Wandel und die Einsatzstärke zu berücksichtigen. Gemeinderat Wolfgang Reiser forderte vor einer Entscheidung die Einholung eines „Einsatz- und Bedarfsplans“. Dies würde allerdings die Anschaffung für einen Ersatz des alterschwachen LF 8 weiter verzögern. Schließlich einigte man sich darauf, in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Beschluss über eine entsprechende Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges nachzuholen. Dennoch sprach sich der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen schon jetzt für eine Auftragsvergabe für die europaweite Ausschreibung an das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung in Heilsbronn aus.

Einstimmig entschied sich der Gemeinderat „grundsätzlich“ für eine Beteiligung an der geplanten „Infrastruktur GmbH“. Gleichberechtigte Gesellschafter sollen nach aktuellem Stand die Gemeinden/Märkte Birgland, Ebermannsdorf, Ensdorf, Hohenburg, Illschwang, Kastl, Kümmersbruck, Rieden, Schmidmühlen, Ursensollen und die Stadtwerke Amberg sein. Die Initiative zur „Infrastruktur GmbH“ ging vom Ensdorfer Bürgermeister Dollacker aus. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, auch in Kooperation mit weiteren kommunalen Gesellschaften, den Ausbau der kommunalen Breitbandversorgung zu fördern, indem u.a. das Eigentum an der dazu notwendigen Infrastruktur wie den Leitungen bei den Gesellschaftern der „Infrastruktur GmbH“ verbleibt. „Weitere Synergieeffekte der beteiligten Partner sollen darüber hinaus bei der Entwicklung und dem Ausbau von Infrastrukturvorhaben, z. B. der Straßenbeleuchtung, bei den beteiligten Gesellschaftern ebenfalls genutzt werden“, erklärte Bürgermeister Dollacker den Gemeinderäten.

Der Bayerische Rundfunk hat die Mitbenutzung des Sendemastes auf der Schön für die Mobilfunksendeanlage wegen Überlastung zum Jahresende gekündigt. Die Telekom benötigt daher für die Versorgung dringend einen geeigneten Standort. Mehrere Standpunkte wurden von ihr zwischenzeitlich in Erwägung gezogen und ausführlich geprüft. Nur zwei – einer auf dem Gebiet der Gemeinde Rieden, wobei es bautechnische und örtliche Schwierigkeiten gibt, und einer in Ensdorf unweit des Mastens des Bayerischen Rundfunks – sind geeignet für einer ausreichende Versorgung, Die Gemeinde Ensdorf besitzt in der Höhenlage des Weilers Schön ein möglicherweise geeignetes Grundstück. Dieses zur Pacht anzubieten stieß allerdings beim Gemeinderat nicht auf volle Resonanz. Von der Gefahr der „Verspargelung“ der Landschaft durch einen zweiten rund 45 Meter hohen Masten nicht weit von dem des Bayerischen Rundfunks war da die Rede. Auch davon, dass BR und die Mobilfunktreiber doch gefälligst miteinander reden sollten und sich auf einen verstärkten Masten auf dem bisher bestehenden Standort einigen sollten. Schlussendlich sprach sich der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen dafür aus, der Deutschen Telekom das gemeindliche Grundstück in der Höhenlage des Weilers Schön zur Pacht anzubieten. Ob der zusätzliche Mast dort überhaupt errichtet wird, darüber entscheidet letztendlich die Telekom. Möglich wäre ja auch, dass ein anderer Grundstückseigentümer einen geeigneten Standort anbietet.