Ferien-Aktionswoche vom 17.08. bis 21.08.2015

| Hans Babl | Gemeinde

Viel Überraschendes gibt es für Kinder und Jugendliche bei der Ferien-Aktionswoche vom 17.08. bis 21.08.2015 in Ensdorf. Es werden noch Betreuer und Helfer gesucht.

In den Sommerferien, in der Woche vom 17.08. bis 21.08.2015 wird dabei täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Räumen und auf dem Gelände des Bildungshauses Kloster Ensdorf, Hauptstr. 9, 92266 Ensdorf ein attraktives Programm geboten.

Diese erste Ensdorfer Überraschungswoche veranstaltet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Umweltstation Kloster Ensdorf und der kommunalen Jugendarbeit Amberg-Sulzbach. Angesprochen werden Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren.

Treffpunkt ist immer die Rezeption des Bildungshauses. Von hier aus starten und enden die täglichen Aktionen. Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr können die Kinder zum gemeinsamen Frühstück eintrudeln.
Die Verpflegung erfolgt durch die Klosterküche. Für Zwischenmahlzeiten und Getränke ist ebenfalls gesorgt.

Abholzeit ist täglich ab 16.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr. Die Überraschungswoche bietet ein attraktives Bildungsangebot mit verschiedensten Aktionen drinnen und draußen. Sport, Spiel, Spannung und eine Menge Spaß sind dabei vorgesehen.

Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde Ensdorf, Hauptstr. 4, 92266 Ensdorf; Tel.-Nr. 09624 / 2820, Email: gemeinde@ensdorf.de und Fax-Nr. 09624 / 2536.

Das Anmeldeformular steht zum Download unter www.ensdorf.de bereit oder liegt auf der Gemeinde aus. Die Kosten von 55,00 € enthalten Verpflegung, Programm und Materialkosten etc.

Betreuer und Helfer gesucht

Für diese Ferienwoche suchen wir geeignete Betreuer und Helfer. Die Betreuer und Helfer erhalten eine Entschädigung pro Tag, sowie Reisekosten.

Nähere Auskünfte bei der Gemeinde Ensdorf, Tel. 09624/2820 bzw. E-Mail: gemeinde@ensdorf.de oder beim Kloster Ensdorf, Umweltstation, Tel. 09624/920042, E-Mail: meindl-kett (at) donbosco (dot) de

Es besteht für jeden ehrenamtlich Tätigen die Möglichkeit der Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit.