Gemeinderatssitzung im Juli

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung

Der von Annemarie und Georg Straller, wohnhaft in Kümmersbruck, beantragte Neubau eines Schweinemaststalles mit Futterlagerraum, Siloanlage und Güllebehälter zwischen Uschlberg und Seulohe, war in der Bevölkerung auf heftigen Widerstand gestoßen. Über 500 Unterschriften dagegen waren schon gesammelt worden. Am Donnerstag stand der Bauantrag auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates im Feuerwehrgerätehaus Thanheim.

Schon in seiner letzten Sitzung im Juni hatte der Gemeinderat den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung behandelt, welche die Art der Erschließung, den Unterhalt dieser Anlagen und deren Kostenübernahme  regelt. Ferner wurde beschlossen, dass im Falle eines Baus der Antragsteller die Kosten für Bau und Betrieb der Anschlüsse zu tragen hätte. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde den zum Baugrundstück führenden nicht ausgebauten Feld- und Waldweg „nicht über das Maß dessen hinaus unterhalten wird, die sich aus den Pflichten des anliegenden Grundbesitzes ergeben“. Darüber hinaus bestehe kein Anspruch auf einen besseren Ausbau und damit einer Aufstufung des Weges. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass kein Winterdienst durchgeführt werde. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig in seiner Sitzung am 20. Juni.

Großen Unmut erregte die geplante Schweinemast für 1296 Schweine „da oben zwischen Uschlberg und Seulohe“ in der Bevölkerung. Allseits wurde heftig diskutiert, enorme Geruchsbelästigung und Gefahr für das Trinkwasser befürchtet. Schließlich grenzt der Grund, auf dem die Schweinemastanlage entstehen soll, direkt an das Ensdorfer Wasserschutzgebiet an. Über 500 Bürger trugen sich spontan in Unterschriftenlisten gegen den Bau ein. Karl Schmid aus Uschlberg überreichte diese zu Beginn der Gemeinderatssitzung im Feuerwehrgerätehaus Thanheim am Donnerstag Bürgermeister Markus Dollacker. Nicht verwunderlich auch, dass mit 35 Zuhörern so viele wie noch nie einer Gemeinderatssitzung beiwohnten.

Die Familien Fischer und Schmid hatten einen offenen Brief mit elf ganz konkreten Fragen an die Gemeindeverwaltung gerichtet und Auskunft über ihre Befürchtungen und Bedenken gefordert und angefragt, was die Gemeinde gegen den Bau unternehmen wolle. Da wurde nach gefragt, welche Auflagen erteilt würden zur Vermeidung von Luftschadstoffen, Bodenimmissionen und krankmachenden Keimen, dass die Anlage nur 200 Meter von einem wichtigen Biotop entfernt erstellt werden solle, ob Umweltauswirkungen geprüft worden seien, wie die Zufahrt mit Schwertransportern geregelt werde. Nach Abhilfe für permanente Geruchsbelästigung wurde ebenso gefragt wie nach dem Brandschutz sowie dem Wasserschutz. Die Verwaltung mit Bürgermeister Markus Dollacker verwies darauf, dass all dies die Genehmigungsbehörde, sprich Landratsamt und untere Naturschutzbehörde sowie andere Fachstellen, genau prüfen würden. „Das ganze Aufgabenspektrum prüft die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt“, so der Bürgermeister.

Dann verlas Dollacker: „Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereichs, also im so genannten Außenbereich zwischen Uschlberg und Seulohe, rund 420 Meter vom Hochbehälter Uschlberg entfernt. Der Brandschutz aus dem Wasserversorgungsnetz kann von der Gemeinde nicht gestellt werden. Die Wasserversorgung für den Standardbetrieb des Mastschweinestalles kann die gemeindliche Wasserversorgung sicherstellen. Hierzu haben die Antragsteller alle Anschlusskosten und Herstellungsbeiträge nach den kommunalen Satzungen zu übernehmen.“ Dann berichtete er, dass die Nachbarunterschriften nicht vollständig vorliegen würden. Ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt, werde das Landratsamt prüfen, ebenso ob die sonstigen Abstandsflächen eingehalten werden und die baurechtliche Zulässigkeit im Außenbereich bestehe.

Seitens der Gemeinde wurden gegen das Bauvorhaben weitere Gründe aus ortsplanerischer Sicht vorgetragen: „Das Grundstück liegt am Höhenzug zwischen Uschlberg und Götzenöd und verändert einschneidend das Landschaftsbild, insbesondere strahlt der Baukörper weit in den offenen Raum, speziell von Seulohe in das Schustertal kommend. Es ist wünschenswert, wenn der Bauherr einen weniger prägnanten Standort wählen würde. Im Weiteren liegt das Baugrundstück entlang eines lang gestreckten gemeindlichen Grundstücks ausgehend vom Hochbehälter, das in das gemeindliche Biotop mündet. Erste Planungen der Gemeinde sehen eine naturverträgliche Aufwertung dieses Streifens für spätere notwendige Ausgleichsflächen vor. Der durch das Bauvorhaben entstehende Ab- und Zulieferverkehr zerschneidet dieses Konzept, zumindest in der Länge bis zum vorgesehenen Baugrundstück.“

„Es mag rein rechtlich die vorhandene wegemäßige Erschließung für eine Baugenehmigung ausreichen, jedoch gründen diese rechtlichen Voraussetzungen aus einer Zeit, in denen die technische Verkehrsbelastung der Landwirtschaft viel geringer war“, argumentiert die Gemeindeverwaltung weiter. „Heute ist es üblich, mit normalen Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen den Ab- und Zulieferverkehr zu bewältigen. Nachdem dieser Schwerlastverkehr unter die Ausnahmeregelung ‚landwirtschaftlicher Verkehr frei’ fallen dürfte, genügt die vorhandene Widmungsbeschränkung von fünf Tonnen nicht, um diesen Verkehr zu vermeiden. Der Weg ist als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg mit einer Tonnenbeschränkung von fünf Tonnen gewidmet. Baulastträger sind die anliegenden Grundstückseigentümer. Auch wenn der Bauherr die erhöhte Bau- und Unterhalslast übernimmt, führt der zu erwartende Schwerlastverkehr für diesen nicht geeigneten Weg immer zu Problemen.“

Gemeinderat Thomas Scherer zollte den Initiatoren der Unterschriftenliste „höchsten Respekt“ und äußerte „erhebliche Bedenken“ gegen das Bauvorhaben vor allem wegen der Nähe zum Wasserschutzgebiet. „Das Bauvorhaben hat an dieser Stelle nichts zu suchen!“ Auch Gemeinderat Joachim Hantke macht sich deswegen Sorgen. Schließlich liege man in einem Karstgebiet. „Da haben wir die Gülle spätestens in fünf Jahren in unserem Grundwasser!“ Er fragte auch, wo die viele Gülle der weit über tausend Schweine ausgebracht werden solle und könne. Gemeinderätin Renate Kastl sieht das Bauvorhaben zu nah am Wasserschutzgebiet. „Außerdem ist es zu groß und ich bin gegen Massentierhaltung“, erklärte sie. 2. Bürgermeister Karl Roppert brachte das Argument Naherholung aufs Tapet. Sie werde durch das Vorhaben ebenso gestört wie das naheliegende Biotop. Auch Gemeinderat Bösl argumentierte mit der Nähe zum Wasserschutzgebiet gegen das Bauvorhaben. „Der Bauwerber stammt aus Ipflheim und wohnt in Stadtnähe. Soll er doch wo anders bauen.“ Gemeinderat Richard Reiser betonte, dass der Brandschutz keinesfalls gewährleistet sei, weil auf dem Zufahrtsweg an vielen Tagen die schweren Feuerwehrfahrzeuge nicht dorthin fahren könnten. Auch er sieht Gefahr für das Naherholungs- und Rückzugsgebiet der Bevölkerung. Gemeinderat Hermann Trager forderte, dass die Gemeinde die Trinkwasserproblematik stärker herausstellen solle. Schließlich erklärte Gemeinderätin Sabine Müller klipp und klar: „Kein einziger Punkt spricht für das Bauvorhaben!“

Einstimmig lehnte der Gemeinderat den Bauantrag aus den vorgenannten Gründen ab. Da gab es reichlich Applaus der 35 anwesenden Zuhörer. Gerhard Tschaffon, Vorsitzender des Heimat- und Kulturverein Ensdorf, sieht durch die geplante Schweinemasthaltung den Wohnwert Ensdorfs gefährdet. „Wir brauchen eine Bürgerinitiative! Wir müssen uns versammeln und notfalls auch demonstrieren!“ forderte er unter dem Beifall aller Anwesenden.

Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die Bauanträge von Verena und Jakob Patzelt, Seulohe 11, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Tekturplan) in der Wittelsbacherstraße in Ensdorf und von Maria und Josef Wiesner, Leidersdorf 6, auf Errichtung eines Carports.