Gemeinderatssitzung im Januar

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung

Keine Einwände erhob der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag gegen den Bauantrag von Thomas Singer, Götzenöd 2, auf Neubau einer Lagerhalle auf einer bereits vorhandenen Lagerfläche auf Flurnummer 1137/2 der Gemarkung Wolfsbach.

Im Vollzug des Baugesetzbuches ging es um die Aufhebung des Bebauungsplanes „Ensdorf-Süd“ aus dem Jahr 1965. Bei der Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbefragung und der Anhörung der 33 Träger öffentlicher Belange. Bereits im Oktober hatte der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass es bei der Bebauung einigen Grundstücke evtl. Probleme wegen möglicher Überschreitungen der Grenzwerte der Lärmemissionen durch die vorbeiführende Staatsstraße 2165 geben könnte. Diese entstünden aber auch bei Beibehaltung des Bebauungsplanes. Eine Frau hat gegen die Bebauung in ihrer Nachbarschaft Einwendungen geltend gemacht. Zwar liegt das für eine Bebauung vorgesehene Grundstück im Gebiet des Bebauungsplanes, nicht aber ihr eigenes. Die Gemeinde wägte aber ab, dass die Probleme einer Hanglage eines Grundstückes kein Bebauungsplan lösen könne, wenn sich das Nachbargrundstück selbst nicht innerhalb des Planungsgebietes befindet. „Hier müssen die Schutzvorschriften der Bayerischen Bauordnung ausreichend sein. Werden sie nicht erfüllt, wird demnach auch keine Baugenehmigung erteilt“, so die Verwaltung. Außerdem hätten sich mittlerweile die landesbaulichen Ziele zu einem sparsamen Grundstücksverbrauch für die Bebauung entwickelt. Um eben diese Nachverdichtungsmöglichkeit der Bebauung zu eröffnen, biete sich an, den Bebauungsplan aufzuheben. Ausreichenden Schutz und Einfügegebot in die Umgebung sehe die Bayerische Bauordnung ebenso vor. Einstimmig stimmte der Gemeinderat den vorgeschlagenen Abwägungen und der Aufhebung des Bebauungsplanes „Ensdorf-Süd“ zu. Er stellte fest, dass es keine Hinderungsgründe dagegen gebe. Die Anhörung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird gestartet.

Als dringend steht die Oberflächensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Hirschwald-Waldhaus an, ist aber weder im Haushaltsplan 2012 noch im Finanzplan 2011 bis 2015 veranschlagt. Weil aber das vorläufige Rechnungsergebnis für das Jahr 2012 deutlich besser ausfällt, hatte die Verwaltung gemeint, dass die Maßnahme heuer in Angriff genommen und im Haushalt 2013 veranschlagt werden könnte. Andere bereits veranschlagte Maßnahmen hätten nicht verschoben werden müssen. Eine erste Kostenschätzung aber hatte einen Aufwand von ca. 210000 Euro plus rund 8000 Euro für die Straßenmarkierung (Mittellinie) ergeben. Bürgermeister Markus Dollacker argumentierte, dass man mit der Ausschreibung für einen günstigen Preis zu spät dran sei und plädierte deshalb für eine Zurückstellung auf das Jahr 2014. Er ist zuversichtlich, dass bei einer Ausschreibung Ende 2013 der Straßenbau für die Abfräsung von 18000 Quadratmetern und das Aufbringen einer neuen Asphaltoberschicht um 30000 bis 50000 Euro billiger werden könnte. Der Gemeinderat stellte die Maßnahme zurück und berät in seiner Klausur im März. Dann soll festgelegt werden, dass eine frühzeitige Ausschreibung erfolgt, damit der Straßenausbau im kommenden Jahr erfolgen kann.

Der Naturpark Hirschwald e. V. erstellt ein Gewässerentwicklungskonzept für das Naturparkgebiet, das den Ist-Zustand aller Gewässer und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Unter dem Begriff Gewässer sind dabei auch so genannte Trockengräben und Taleinschnitte enthalten, die nur selten Wasser führen. Das Kosten für das zu 75 Prozent aus dem LEADER-Programm der EU geförderte Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 55000 Euro. Die Kosten für Gemeinde Ensdorf für 13,10 Prozent der Fließgewässer, Gräben und Trockenläufe betragen nach Abzug der Fördermittel 1805 Euro. „Das Konzept ist für uns wichtig, damit für Verbesserungsmaßnahmen wie Reinigung von Gräben usw. Fördermittel bekommen können“, betonte Bürgermeister Dollacker. Einstimmig war der Gemeinderat für die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts.