Gemeinderatssitzung im November

| Hans Babl | Mittelbayerische Zeitung

Nachdem es in der Gemeinde einige Bauvorhaben gibt, die im so genannten „Außenbereich“ liegen, hatte Bürgermeister Markus Dollacker zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag Regierungsrätin Christine Obersteiner vom Baureferat des Landratsamtes eingeladen. Sie referierte ausführlich über „Bauen im Außenbereich“.

„Außenbereich ist alles, was außerhalb eine gültigen Bebauungsplanes und außerhalb geschlossener Bebauung liegt. Dieser Innerortsbereich endet mit dem letzten Gebäude, das dem dauernden Aufenthalt von Menschen dient. Darüber hinaus darf kein Gebäude errichtet werden, erklärte diese den Gemeinderäten und Zuhörern unmissverständlich. Ausgenommen davon sind so genannte „privilegierte Bauvorhaben“. Dies sind Bauten, die land- und forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Zwecken dienen. Ferner solche, die der öffentlichen Versorgung oder ortsgebundenen gewerblichen Zwecken wie z. B. Steinbrüchen oder Sandgruben dienen; Anlagen zur Forschung und Entwicklung oder Nutzung von Wind- oder Wasserkraftanlagen; Kerntechnische Anlagen Wetterstationen oder Sternwarten oder Gebäude, die nachteilige Wirkungen auf die Umgebung wie etwa ein Schweinemastbetrieb haben. Biomasseanlagen dürfen maximal nur 0,5 Megawatt elektrische Leistung erbringen.

All diese Möglichkeiten treffen für den Baggerbetrieb Zapf nicht zu. Unverständlich ist dies nicht nur für Unternehmer Herbert Zapf, sondern auch für viele Gemeinderäte. Zapf will ein Wohnhaus hinter seiner Halle bauen, also südlich der ehemaligen BayWa-Halle. Ein entsprechender Bescheid des Landratsamtes verbietet ihm dies. „Der Innerortsbereich endet mit ihrer Lagerhalle, dahinter ist bereits Außenbereich, zudem Landschaftsschutzgebiet. Ein Bebauungsplan liegt auch nicht vor. Wir sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden“, begründete Regierungsrätin Obersteiner diese Entscheidung.

„Wir sind zum Wohle der Bürger gewählt, nicht zu dem des Landratsamtes“, erboste sich Gemeinderat August Berschneider und zweifelte an, ob dieses geplante Bauvorhaben bereits im Außenbereich liegt. „Das Gelände ist von Straßen umschlossen – ideal für einen Gewerbetrieb - und war früher bebaut. Die Gebäude wie Bahnhof oder BayWa wurden nur vor Jahren abgerissen. Eine Wohnbebauung würde die Natur doch nur verschönern. Der Unternehmer muss doch weitermachen können“, argumentierte er. Die Regierungsrätin gab zu bedenken, dass der Bauwerber ja auf seinem Grund vor der Halle sein Wohnhaus errichten könnte. Gemeinderat Werner Scharl insistierte: „Ich bin auch für Natur- und Landschaftsschutz, aber er muss auch gerechtfertigt sein! Wir wollen den Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen halten. Es ist ja doch auch kein reines Wohnhaus geplant. Es würde ja auch Geschäfts- und Büroräume beinhalten. Ein Wohnhaus vor der Halle würde den Betrieb behindern.“ Und Gemeinderat Johann Bösl: „Die Ablehnung des Bauvorhabens ist für den Bürger  nicht verständlich.“ Er schlug vor, dass sich Bauwerber Herbert Zapf, Bürgermeister Markus Dollacker und Landrat Richard Reisinger mit den entsprechenden Vertretern der Baubehörde nochmals an einem „runden Tisch“ zusammensetzen. Dies befürwortete Regierungsrätin Christine Obersteiner und machte ein entsprechendes Angebot. Bürgermeister Dollacker: „Wir wollen in einem Vierergespräch versuchen, eine Lösung zu finden.“

Eduard Reindl, Dornberg 8, will auf Flurnummer 576 der Gemarkung Thanheim, ganz in der Nähe seines Anwesens, ein Austragshaus mit Doppelgarage errichten. Dafür hatte er eine Bauvoranfrage eingereicht. Obwohl das geplante Bauvorhaben im „Außenbereich“ liegt, erhob der Gemeinderat keine Einwände dagegen.

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung im Oktober über die Neuerrichtung des gemeindlichen Kinderspielplatzes in der Nähe des DJK-Sportplatzes an der Thanheimer Straße beraten und dieser zugestimmt (MZ berichtete). Damals war die Verwaltung beauftragt worden, eine Kombination von Spielgeräten zusammenzustellen und entsprechende Angebote einzuholen.

Drei Alternativen standen am Donnerstag zur Auswahl. Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag einstimmig an die Firma Sauerland Spielgeräte GmbH zu einem Angebotspreis von 21340 Euro. Er umfasst einen überdachten sechseckigen Spielturm mit einem Seilnetzübergang zu einem zweiten Turm mit Rutsche, zwei Kletterwände, Rutschstange, ein zweistufiges Reck, drei Federwippen, eine Schaukelkombination u. a. mit einer Nestschaukel, eine Hochwippe, einen Balancierbalken sowie eine Sitzgruppe mit einem Tisch und zwei Bänken. Die Geräte werden aus witterungsbeständigem Douglasienholz geliefert. Die Aufstellung erfolgt durch Arbeiter des gemeindlichen Bauhofes und DJK-Mitglieder.

Nachdem bereits in der Oktobersitzung des Gemeinderates und bei einer Ortsbesichtigung am vergangenen Sonntag ausgiebig über mögliche Standorte für Urnenstelen aus Naturstein im Friedhof Ensdorf beraten und entsprechende Argumente für und wider der einzelnen Möglichkeiten vorgebracht worden waren, fiel die Entscheidung am Donnerstag ohne weitere lange Erörterungen. Bei vier Gegenstimmen entschied man sich für den von Bürgermeister Markus Dollacker und der Verwaltung vorgeschlagenen Platz: die neun Mal neun Meter große Grünfläche in der Nähe des Leichenhauses. Zunächst werden hier in einem Halbkreis acht Stelen aufgestellt. Bei Bedarf  sind vier Halbkreise möglich.

Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegebaugesetzes widmete der Gemeinderat die Straßen im neuen Baugebiet „Am Hammerberg“ in Wolfsbach. Die 180 und 30 Meter langen Ortstraßen erhalten den Namen „Vilsblick“. Einstimmig wurde auch beschlossen, dass die Vilsstraße weiter Vorfahrtsstraße bleibt und die Ortsstraße „Vilsblick“ Vorfahrt gewährend gegenüber der Vilsstraße ist. Innerhalb des Baugebietes gilt ferner „rechts vor links“.

„Aufgrund immer häufiger auftretender Schadensereignisse empfiehlt die Versicherungsbranche den Abschluss einer Elementarversicherung“, hieß es zu Tagesordnungspunkt 8. Diese leistet Entschädigung bei folgenden Schäden: Überschwemmung (auch Starkregenereignisse) und Rückstauschäden, Erdrutsch und Erdfall, Schneedruck und Lawinen und sogar – was in Ensdorf wohl nicht zu erwarten ist – bei Erdbeben und Vulkanausbruch. Nach kurzer Abwägung entschied man einstimmig zunächst auf drei Jahre für alle gemeindlichen Gebäude wie Rat- und Schulhaus sowie Feuerwehrgerätehäuser und deren Hausrat (Teppiche, Schränke, Möbel, Kleidung, elektronische Geräte usw.) eine solche Elementarversicherung abzuschließen. Die gesamte Versicherungssumme beträgt für die Gebäude fast 15,6 Millionen Euro, für den Hausrat gut 1,5 Millionen Euro. Bei einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro je Schadensfall muss die Gemeinde dafür an die Bayerische Versicherungskammer jährlich brutto 2772,14 Euro bezahlen.

Bürgermeister Markus Dollacker versprach auf Anfrage von Gemeinderat Hermann Trager, dass die Straßenbeleuchtung zwischen der Espanstraße und der Vilsbrücke in Wolfsbach verbessert wird. Gemeinderat Georg Jäger stellte Antrag, dass für verstorbene Gemeinderäte – wie in anderen Gemeinden üblich – ein Nachruf in der Zeitung erscheint. Dies soll in einem kleineren Kreis besprochen werden. Gemeinderat Oliver Schwendner erinnerte an die Überprüfung der Spielgeräte auf dem Wolfsbacher Kinderspielplatz.